(Minghui.org) Eine 69-jährige, an Krebs erkrankte Frau, die wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden war, wurde im Juli 2026 schließlich vorzeitig aus der Haft entlassen, verstarb jedoch bereits am 2. Oktober 2026.

Frau Ma Ling vor ihrer Inhaftierung (Minghui.org)

Frau Ma Ling, als sie im Juli 2026 freigelassen wird (Minghui.org)

Ma Ling, eine pensionierte Universitätsbibliothekarin aus Kunming in der Provinz Yunnan, verstarb im Zuge jahrzehntelanger Verfolgung wegen ihres Glaubens an Falun Dafa. Zuvor war sie bereits insgesamt 9,5 Jahre in Arbeitslagern und Gefängnissen inhaftiert gewesen. Seit 2014 erhielt sie keine Rente mehr.

Ihre jüngste Haftstrafe ging auf eine Festnahme am 6. Juni 2024 zurück. Am 17. April 2025 wurde bei ihr ein bösartiger Tumor diagnostiziert. Wenige Wochen später, am 1. Mai 2025, wurde sie zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) verurteilt. Am selben Tag kam sie gegen Kaution frei. Ihre Berufung wurde am 11. Oktober 2025 abgewiesen.

Mas Gesundheitszustand besserte sich nicht. Dennoch wurde sie am 23. Dezember 2025 erneut in Gewahrsam genommen und zwei Tage später in das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan gebracht.

Bei einer ärztlichen Untersuchung wurden mehr als zehn Erkrankungen festgestellt, darunter Krebs im Beckenbereich, Eierstockzysten, mittelschwere Anämie, Bluthochdruck, vaginale Blutungen, Fettleber, chronische Gallenblasenentzündung mit Gallensteinen, Nierensteine auf der linken Seite, Hirnatrophie, Aortenverkalkung und eine durch Arteriosklerose bedingte Verengung der Nierenarterie. Bereits einen Tag nach ihrer Einlieferung ins Gefängnis wurde sie in das Zentralkrankenhaus der Gefängnisverwaltung der Provinz Yunnan verlegt. Zugleich wurde eine Mitteilung über ihren kritischen Gesundheitszustand ausgestellt.

Am 9. Mai und am 19. Juni 2026 folgten zwei weitere Mitteilungen über ihren kritischen Gesundheitszustand. Seit ihrer erneuten Inhaftierung hatte ihre Familie wiederholt Anträge auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, die jedoch jedes Mal abgelehnt wurden. Erst im Juli 2026 wurde einem solchen Antrag schließlich stattgegeben.

Im September 2026 ließ das Bezirksgericht Xishan, das Ma im Mai 2025 zu drei Jahren Haft verurteilt hatte, ihr Bankkonto für ein Jahr sperren, ohne sie darüber zu informieren. Ihre Familie bemerkte die Sperrung erst, als sie die monatliche Unterstützung von 2.000 Yuan (etwa 260 Euro), die Mas ehemaliger Arbeitgeber auf das Konto überwies, nicht mehr abheben konnte.

Auf Nachfrage teilte die Bank mit, dass ein Betrag von 60.000 Yuan (etwa 7.800 Euro) gesperrt worden sei. Die Sperre könne nur auf gerichtliche Anordnung aufgehoben werden.

Da Ma seit 2014 keine Rente mehr erhielt, war sie auf die monatlichen Zahlungen ihres früheren Arbeitgebers angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der erneute finanzielle Eingriff belastete sie schwer. Am 2. Oktober 2026 um 00:10 Uhr verstarb sie.

Weitere Einzelheiten über die wiederholte Verfolgung von Ma Ling aufgrund ihres Glaubens sind in früheren Berichten dokumentiert.

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